Zaubertheater Köln - AGB

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1. Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem magischen Hut (sowie den in der Datenschutzerklärung genannten Personen natürlich wie juristisch) und seinen Besuchern auf der Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB; v. a. §§ 305 bis 310). Mit Erwerb einer Eintrittskarte gelten diese Bedingungen als vereinbart.
Im Folgenden wird der Magische Hut als Spielstätte oder Veranstalter bezeichnet.

2. Spielplan, Anfangszeiten und Show
Die gültigen Termine mit den Anfangszeiten und Show werden in den von der Spielstätte herausgegebenen Terminkalender (siehe Webseite) bekannt gegeben (Änderungen vorbehalten). Sollte die Aufführung mit anderen Schauspielern erfolgen, lassen sich aus diesem Umstand für den Besucher des Theaters keine Ansprüche ableiten. Für Angaben auf Plakaten und in anderen Veröffentlichungen (z. B. Presse) übernimmt die Spielstätte keine Gewähr.
Darüber hinaus weisen wir ausdrücklich auf die Zeiten hin. Sollten Sie als Ticketinhaber nicht rechtzeitig zur angebenden Uhrzeit am Treffpunkt sein, so erlischt das Recht die Show besuchen zu können.

3. Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten der Spielstätte sind mit den auf den Tickets vermerkten Zeiten identisch. Es gibt keine weiteren Möglichkeiten die Spielstätte aufzusuchen.

4. Kartenverkauf – Allgemeine Regelungen
Es gelten die Regeln unseres Ticketverkaufspartners Ticketpay.
 
5. Rückgabe gelöster Eintrittskarten
5.1 Verkaufte Eintrittskarten können grundsätzlich weder zurückgenommen noch umgetauscht werden. Ersatz für verfallene Karten wird nicht geleistet. In Ausnahmefällen kann eine Kulanz-Regelung mit der Spielstätte getroffen werden. Ausnahmefälle bedürfen jedoch eines besonderen Umstandes.

5.2 Bei Abbruch einer Aufführung hat der Karteninhaber einen Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Dies gilt nur für den Fall, dass die Aufführung vor der ersten Pause oder bevor die Hälfte der vorgesehenen Aufführungsdauer verstrichen ist, abgebrochen wird. Der Anspruch muss innerhalb von 14 Tagen nach Aufführungsabbruch bei der Spielstätte geltend gemacht werden. Einen Schadensersatzanspruch schließen die Parteien aus.

5.3. Sollte die Veranstaltung abgesagt werden, wird der Ticketpreis erstattet.

5.4 Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen; insbesondere können nutzlose Aufwendungen des Besuchers nicht ersetzt werden.

6.  Einlass zu den Aufführungen
6.1 Die Pforte zur Spielstätte öffnet sich nur einmal, bitte kalkulieren Sie mit ein rechtzeitig vor Ort zu sein. Die Zeit ist auf den Tickets vermerkt unter Gültigkeit/Einlass und in der Regel sollte es 19:30 Uhr sein. Bitte seien Sie 5-10 Minuten vorher an der Haltestelle/Ort.
6.2 Dem Einlasspersonal ist die gültige Eintrittskarte vorzuzeigen. Es gelten neben den Hardtickets die selbstausgedruckten Passierschein (Ticketpay Print@Home), sowie Gutscheine des Hauses.

6.3 Zuspätkommende haben keinen Anspruch auf den erworbenen Platz.Zumal die Pforte unwiderruflich schließt. 

7. Garderobe und Fundsachen
7.1 Die Mitnahme von Garderobe u. a. Gegenständen in den Zuschauerraum ist nur dann gestattet, wenn dadurch andere Besucher nicht gestört werden. Den Anweisungen des Abendpersonals ist hierbei Folge zu leisten.

7.2 Garderobe kann kostenlos an den Garderoben zur Aufbewahrung während des Vorstellungsbesuchs abgegeben werden.  Es wird keine Haftung für die Garderobe übernommen

7.3 Gefundene Gegenstände aller Art sind beim Abendpersonal abzugeben. Die Behandlung der Fundsachen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 978 ff BGB. Der Verlust von Gegenständen ist ebenfalls dem Abendpersonal anzuzeigen.

8. Bild- und/oder Tonaufnahmen; Widerruf
8.1 Das Herstellen von Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art in den Gebäuden der Spielstätte ist Besuchern grundsätzlich untersagt. Zuwiderhandlungen können zivil- und strafrechtlich verfolgt werden.
Für den Fall, dass während einer öffentlichen Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen von dazu berechtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht bzw. verwertet werden dürfen.
8.2 Jeder Ticketinhaber willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien in die Aufzeichnung von Bild und/ oder Ton, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt wird, ein sowie in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien und/ oder Sendungen z. B. durch Rundfunk und Fernsehen, Nutzung auf der Webseite. Der Veranstalter verpflichtet sich kein Material zu verwenden, welches die betroffene Person in ein negatives Licht rückt.
Die Speicherung der ggf. getätigten Aufnahmen dient zudem überwiegend zur nachträglichen Showanalyse. Es gelten darüber hinaus die Datenschutzbestimmungen (siehe Webseite).

9. Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
Grundsätzlich kann der Nutzer der Internetseite das Angebot des Ticketshops besuchen, ohne personenbezogene Daten zu hinterlassen. Die personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Ticketdaten) der Eintrittskartenkäufer werden bei Kauf der Eintrittskarten unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, bearbeitet und genutzt und zum Zweck interner statistischer Erhebungen gespeichert. Die Datenerhebung erfolgt nach § 3 BDSG i. V. m. Art. 6 DSGVO. Das DT ist berechtigt, die Daten an Dritte, die von ihm mit der Durchführung des Veranstaltungsbesuchs bzw. mit dem Kartenverkauf beauftragt wurden, im hierfür erforderlichen Umfang weiterzugeben.
 
Die Einhaltung des Datenschutzrechtes bei Nutzung dieser weitergegebenen Kundendaten durch die beauftragten Dritten sichert der Veranstalter zu. Es wird versichert, dass die Nutzung kundenbezogener Daten durch den Veranstalter selbst sowie durch die beauftragten Dritten streng vertraulich und nur im dargelegten Umfang erfolgt.
 
Der Eintrittskartenkäufer kann seine erklärte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an den Verantwortlichen zu richten. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Eintrittskartenkäufers umgehend gelöscht.
 
Der Eintrittskartenkäufer hat ein Recht auf Auskunft gegenüber dem Veranstalter über die betreffenden personenbezogenen Daten. Darüber hinaus hat der Eintrittskartenkäufer ein Recht auf Berichtigung der betreffenden personenbezogenen Daten sowie dessen Löschung. Der Eintrittskartenkäufer hat auch ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung seiner Daten sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie Übertragung seiner personenbezogenen Daten.
 Alles weiter entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung des Ticketverkäufers und auf der Webseite www.zaubertheater-koeln.de
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10. Hausrecht
10.1 Das Hausrecht obliegt dem Veranstalter und dem jeweiligen auftretenden Künstlern..

10.2 Den Anweisungen des Personals der Spielstätten ist Folge zu leisten.

10.3 Besuchern kann der Zutritt zur Spielstätte verweigert werden, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Vorstellungen stören, Mitarbeiter oder Besucher belästigen. Besucher können aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie deren Ablauf stören, andere Besucher belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Eintrittskarte vorweisen können. Der Zutritt kann auch Besuchern verwehrt werden, die wiederholt gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Einen Anspruch auf Rückzahlung des bereits entrichteten Eintrittsgeldes oder auf sonstigen Schadens- und Aufwandsersatz haben diese Besucher nicht.

10.4 Mobiltelefone und andere technische Geräte mit akustischen Signalen sind während der Vorstellung auszuschalten.

11. Durch den Erwerb oder die Verwendung eines Tickets akzeptiert der jeweilige Erwerber bzw. Inhaber die Geltung dieser AGB.

12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen oder Formulierungen dieses Vertrages nicht oder nicht mehr der geltenden Rechtslage entsprechen, unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren